Mietbedingungen
1. Wir schließen diesen Mietvertrag / Buchung im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Wir selbst sind nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärung, auch Kündigung und Rücktritt abzugeben und zu empfangen sowie ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllungen der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittler. Sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind an die Appartementvermietung auf das umseitig genannte Konto zu zahlen. Soweit die Appartementvermietung im Mietvertrag nicht als Vermieter bezeichnet wird, tritt diese nur als Vermittler für den Vermieter auf. Dies gilt für das Appartement und den Parkplatz oder Garagenplatz. Für weitere Leistungen handelt die Appartement - Vermietung im eigenen Namen. Die dem Vertrag beigefügte Wohnungsbeschreibung / Anreisebeschreibung ist ergänzender Bestandteil des Mietvertrages. Falls das Appartement aufgrund von Umständen, die weder der Eigentümer noch der Vermittler zu vertreten haben, dem Mieter nicht überlassen werden kann, ist der Eigentümer berechtigt, den Mieter auf ein vergleichbares Ersatzobjekt zu verweisen.
2. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzten können. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (ca. 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie den Mietgegenstand nicht nutzen können. Zusätzlich hat der Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 100 € an die Appartement-Vermietung Reiher, Inh. Jan-Peter Matthiesen, zu zahlen. Eine Stornierung muss durch den Mieter schriftlich erfolgen und wird erst nach Eingang gültig. Nach Ablauf der vorgesehenen Reisezeit wird dem Mieter eine Endabrechnung erstellt. Es wird empfohlen die angebotene Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, dass von ihm gemietete Appartement pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter entstandenen Schäden müssen von ihm ersetzt werden. Schäden oder sonstige Mängel im Appartement und des Inventars sind unverzüglich an den Vermittler zumelden, damit der Vermittler Abhilfe schaffen kann. Für nicht verschuldungsfähige Kinder übernimmt der Mieter die Haftung. Bei Einzug ins Appartement sollte sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Appartements überzeugen. Beanstandungen sind den Vermittler sofort mitzuteilen, andernfalls erkennt der Mieter die ordentliche und vollständige Übergabe an. Bei einem Ausfall von technischen Geräten (Toaster, Radio etc.) besteht von Seiten des Eigentümers keine Ersatzpflicht.
4. Die Hausordnung des betreffenden Hauses ist Bestandteil dieses Vertrages.
5. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf Park- oder Garagenplätzen welcher Art auch immer entstehen. Dagegen haftet der Mieter für falsche und nicht sachgerechte Bedienung automatischer
Garagentore und Garagenparkanlagen.
6. Die im Vertrag aufgeführte Höchstbelegung ist bindend, bei Überschreitung kann die fristlose Kündigung erfolgen. Es dürfen keine Haustiere in dem Appartement aufgenommen werden, es sei denn, auf der Vorderseite des Mietvertrages ist etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche.
7. Das Appartement steht am Anreisetag spätestens ab 16.00 Uhr zur Belegung zur Verfügung, Schlüsselübergabe ist während unserer Bürozeiten, s. Anlage Anreisebeschreibung. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten bitte den Hinweis an unserer Bürotür beachten. Streichungen und Zusätze von Seiten des Mieters gelten als nicht geschrieben oder bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
8. Am Abreisetag ist das Appartement unbedingt bis 10.00 Uhr freizumachen und die Schlüssel in unserem Büro zurückzugeben. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselrückgabe muss der Eigentümer sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietgegenstandes an die nachfolgenden Mieter vorbehalten. Nach Ende der Mietzeit sind sämtliche Schlüssel an den Vermittler zurückzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels ist der Eigentümer berechtigt, auf Ihre Kosten neue Türschlösser einbauen zu lassen und sonstige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
9. Die Gästekarten (Kurkarten) werden vom Vermittler ausgestellt und sind auch bei diesem zu bezahlen.
10. In den Monaten November bis März ist verstärkt mit Renovierungsarbeiten zu rechnen, es kann zu Beeinträchtigungen kommen. Der Vermittler und der Vermieter weisen ausdrücklich darauf hin.
11. Mietverträge für das Folgejahr, gilt auch bei Buchungen ab dem 15.12. des aktuellen Jahres, können von beiden Mietparteien ohne Angabe von Gründen bis zum 30.11. des laufenden Jahres kostenfrei gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig auf jegliche Ansprüche. Die Kündigung bedarf der Schriftform.